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Allgemeine Geschäfts-und Lieferungsbedingungen (AGB) der Tambour PGH


§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
  1. Lieferung und Rechnungslegung erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden.

  2. Unsere Geschäftsbedingungen für Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Tambour und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §24 AGBG.

  5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

  6. Soweit es durch diese AGB regional nicht anders geregelt ist, gilt ausschließlich deutsches Recht.



§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
  1. Die von uns in Werbematerialien oder im Internet veröffentlichten Angaben zu unseren Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.

  2. Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch vermittelt, werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt, haben wir das Angebot abgelehnt.

  3. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Rechnung oder durch Lieferung des Gegenstandes zustande.

  4. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

  5. Die Annahme des durch den Geschäftspartner gemachten Angebotes, behält sich Tambour in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden, vor.

  6. Der Widerruf seines Angebotes kann durch den Geschäftspartner, zur Sicherheit beider Parteien,  ausschließlich schriftlich unter Nachweis (z.B. Faxsendebericht oder Einschreiben) erfolgen.

§ 3 Preise
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab "Werk".

  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Ausnahme bildet die Lieferung in der unter "Lieferzonen" angebotenen EU-Mitgliedsstaaten. Unter der Vorraussetzung der Übermittlung einer gültigen UmsatzsteuerIDnummer durch den Vertragspartner, ist eine Rechnungslegung des Nettobetrages im Rahmen der steuerlichen innergemeinschaftlichen Lieferung lt.§4Nr.1bi.V.m§6a USTG möglich.


§ 4 Eigentum
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Tambour PGH.

§ 5 Zahlungsbedingungen
  1. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) entsprechend den angebotenen Zahlungsarten zu zahlen.

  2. Wir behalten uns vor, angebotene Zahlungsarten fallweise abzulehnen.

  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz aufgrund der Einführung des EURO zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, d.h. das zum vereinbarten Liefertermin die Lieferung durch den Kunden nicht entgegengenommen wird, behalten wir uns vor die Kosten in Höhe von 20,00€ netto pro weitere Anfahrt in Rechnung zu stellen.

  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.

  5. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferbedingungen
  1. Verbrauchsmittel, insbesondere Papier, werden durch Tambour ausschließlich als sortenreine , komplette Palettenware ausgeliefert. Dabei ist durch den Vertragspartner bei Angebotabgabe, bzw. Bestellung zu beachten, daß Tambour, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, nur "komplette" Paletteneinheiten abgibt oder versendet. Mindestabnahmemenge ist dabei 1 komplette Palette. Dabei ist die Anzahl der Verpackungseinheiten pro kompletter Palette im Internet unter Produkteigenschaften, und in Werbematerialien sowie bei Angeboten in der Produktbeschreibung hinterlegt, jedoch im Zweifelsfall durch den Vertragspartner zu erfragen. Dies betrifft jedoch nicht die Mindestabnahmemenge für Spender - oder Spendersysteme.

  2. Die Tambour PGH verpflichtet sich nach schriftlicher Lieferzusage den Liefergegenstand dem Vertragspartner schnellstmöglich zuzusenden. Der Kunde verpflichtet sich in jedem Fall die gelieferte Ware entgegenzunehmen. Im Falle einer Reklamation ist diese gegenüber Tambour PGH sofort, jedoch spätestens 1 Tag nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen.

  3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere durch Zahlung und Beibringung von Steuernummer /UmsatzsteuerIDnummer voraus. Die Einrede durch Tambour aufgrund des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Tambour berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

  5. Sofern die Voraussetzungen von Nummer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

  7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  8. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  9. Die Möglichkeit der Einrede zur Lieferung auf Rechnung behält sich Tambour vor, insofern sich die Bonität des Geschäftspartners verschlechert, oder Probleme mit von Tambour beauftragten Lieferanten und Transportunternehmen entstehen. Dies berechtigt den Geschäftspartner jedoch nicht zur Geltendmachung eines Verzögerungsschadens oder Schadensersatz. Sollte der Kunde bei Anlieferung die Annahme ohne rechtzeitige(vor dem Tag der Anlieferung) Bekanntgabe eines Grundes verweigern, so sind wir berechtigt, die Versandkosten und  Schadenersatz wegen Nichterfüllung Ihm gegenüber geltend zu machen.

§ 7 Versand und Gefahrübergang
  1. Die Lieferung der Ware ist ab Werk, EXW Leipzig (Incoterms 2000) vereinbart. Die Kosten für den Versand trägt der Vertragspartner, und wird dem Vertragspartner durch Tambour, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt.

  2. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 8 Gewährleistung
  1. Die Herstellung der angebotenen Artikel erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Sie sind unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben produziert worden. Entscheidend für die "Erfüllung" seitens Tambours ist ausschließlich das Gesamtgewicht der Palette des erworbenen Papierartikels, wobei es gewichtsspezifisch zu herstellungstechnischen Abweichungen von bis zu 10% kommen kann. Die Parteien sind sich dessen bewusst, dass es außerdem zu Abweichungen verschiedener Parameter wie z.B. Weißegrad und Papierlänge kommen kann welche jedoch für die "Erfüllung" seitens Tambours nicht relevant sind. So kann es auch zu Abweichungen von Artikelparametern innerhalb einer Palette kommen. Abweichungen und Sachmängel berechtigen den Vertragspartner jedoch nicht zu einer Minderung oder gar Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages ebenfalls zu keiner Berechtigung auf Nacherfüllung, Wandlung oder Schadenersatz. Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass der Artikel den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

  2. Es besteht ferner keine Gewährleistung für nach Kundenwünschen eigenen Vorgaben produzierte Artikel, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen, Bearbeitungen oder Anpassungen stehen.

  3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

  5. Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

  6. Soweit dem Artikel eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haftet Tambour nicht für das Risiko von Mangelfolgeschäden.

  7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.

§ 9 Gesamthaftung
  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.

  2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche durch den Vertragspartner wegen höherer Gewalt "Force Majeure", wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg, Brand, Unfall, Terrorismus, Streik, Unruhe und anderen wird ausgeschlossen.

  3.  Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.

  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
  1. Unser Geschäftssitz Leipzig ist Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

  2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.


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